Unterstützung bei der Durchsetzung des Schadensersatzes im PKW-Kartell durch KI-gestützte Dokumentenanalyse
Bereits im LKW-Kartell bewiesen die Hersteller Daimler (mit Daimler Trucks) und Volkswagen (mit MAN) eine Neigung zu gesetzeswidrigen Absprachen. Inzwischen ist davon auszugehen, dass sie sich, zusammen mit BMW, auch im PKW-Bereich in einem unzulässigen Umfang über Umwelttechnologie und anderen Entwicklungsfragen abstimmten.
Die EU Kommission ist zu der vorläufigen Ansicht gekommen, dass ein PKW-Kartell bestehend aus BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi, Porsche) existiert. Die drei Hersteller hätten zumindest im Zeitraum zwischen 2006 bis 2014 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem sie sich auf die Begrenzung beziehungsweise ungenügende Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw verständigten (Quelle: Pressemeldung der EU Kommission).
PKW-Kartell: Verstoß gegen Kartellrecht
Der Erlass eines Bußgelds, damit die förmliche Feststellung des sogenannten PKW-Kartells, erscheint inzwischen als sicher. VW und Daimler haben sich bereits selbst angezeigt und BMW gab in einer Pressemeldung bekannt, dass man in Hinblick auf das PKW-Kartell eine Rückstellung von über einer Milliarde Euro bilden werde. Auch Volkswagen bildete inzwischen eine Rückstellung in Höhe von einer Milliarde Euro für Rechtsstreitigkeiten, bei der ebenfalls in Betracht kommt, dass sie für das PKW-Kartell bestimmt ist (Quelle: Spiegel Online).
Nach Festlegung des Kartellverstoßes durch die EU Kommission haben die Geschädigten einen Schadensersatzanspruch. In dem sich daher anschließenden Kartellschadensersatzprozess (cartel follow-on damage claim) wird es um die Frage gehen, worin der finanzielle Schaden der vom Kartell Betroffenen liegt und wie hoch dieser ist.
Mögliche Schadenspositionen im PKW-Kartell
Es kommen mehrere Ansatzpunkte in Betracht, aus denen sich finanzielle Nachteile für die Geschädigten ergeben könnten:
- Durch die Absprache, der Hersteller, dass man bei den Selective catalytic reduction (SCR) Systemem zu klein dimensionierte AdBlue Tanks verbaute und zu geringe Mengen AdBlue einspritzt, könnten die Fahrzeuge schon zu einem herstellerübergreifend höheren Preis verkauft worden sein, da diese tatsächlich nicht über die – wiederum herstellerübergreifend – vorgetäuschten und beworbenen Abgasreinigungssysteme verfügten.
- Ähnliches dürfte im Benziner Segment gelten, da auch herstellerübergreifend über die Wirksamkeit der Otto particle filters (OPF) getäuscht wurde.
- Eine erhebliche Anzahl der Fahrzeuge waren im Auslieferungszustand nicht zulassungsfähig und es wurde vom Kraftfahrtbundesamt vorgegeben, dass diese zumindest ein Softwareupdate erhalten müssen. Anschließend stellte sich bei den Diesel-PKW regelmäßig ein Mehrverbrauch ein (vgl. ADAC: „Erhöhung im niedrigen einstelligen Prozentbereich“)
- Für die Eigentümer von Diesel und Benzin-Fahrzeugen wird sich der kartellrechtliche Schaden – trotz bzw. gerade wegen des durchgeführten Softwareupdates – schließlich in einem dem Fahrzeug anhaftenden merkantilen Minderwert realisieren. Denn wegen der ungewissen Langzeitfolgen für den Motor, durch das Softwareupdate, erscheinen die PKW, die mit Betrugssoftware ausgeliefert wurden, minderwertiger, als nicht betroffene PKW.
Die nächsten Schritte im PKW-Kartell
Rechtsanwälte und Sachverständige analysieren bereits, welche Fahrzeugeigenschaften zu finanziellen Nachteilen der Eigentümer führen. Unabhängig davon, welche Merkmale schließlich als schadensrelevant anzusehen sind, sind wir, die inserve GmbH, bestens vorbereitet, um Sie bei der Ermittlung und Dokumentation des Schadens und der Schadenshöhe zu unterstützen. Unser Service integrity ermöglicht durch eine auf Künstliche Intelligenz (KI-) gestützte Datenanalyse relevante Merkmale aus allen Belegen, wie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Bestell- und Konfigurationslisten, Rechnungen, Leasing- und Finanzierungsverträgen zu extrahieren, zu sortieren und in Tabellenform bringen. Hierbei werden die Tabelleneinträge mit den Belegpositionen verlinkt und stehen somit jederzeit nachweisbar für den Prozess zur Verfügung.
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