Hintergrund bei der Ermittlung eines Kartellschadensersatzes
Nach Feststellung eines Kartells durch die EU-Kommission, dem Bundeskartellamt oder entsprechender internationaler Institutionen haben die Geschädigten einen Anspruch auf Kartellschadensersatz. Gerade nach jüngeren gerichtlichen Entscheidungen, mittelbar auch als Folge des BGH Urteils im follow-on Prozess gegen das Schienenkartell (Urteil des Kartellsenats vom 11.12.2018 – KZR 26/17), sind die Anforderungen an den Schadensnachweis immer weiter gestiegen.
Die Erfassung des Schadens und die Berechnung des genauen Schadensumfangs bereitet jedoch oft Schwierigkeiten. Aus einer Vielzahl von Belegen, wie Rechnungen, Kaufverträgen, Lieferscheinen etc. sind sehr viele Informationen und Merkmale zu ermitteln. Die Erfassung per Hand ist ab gewissen Datenmengen in logistischer und rationeller Hinsicht kaum mehr händelbar. Für die zu entscheidenden Gutachter und Richter ist die Erfassung wenig bis überhaupt nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus entstehen weitgestreute Fehler. Aufgrund dieser Umstände scheitern Klagen, weil die Bezüge zwischen erfassten Daten und dem Ursprungsdokument nicht überprüfbar oder falsch sind.
Die inserve gmbH erbringt mit dem Service integrity eine automatisierte Lösung zur Ermittlung des Kartellschadensersatzes. Der Service wird über eine KI-gestützte Plattform realisiert. Im Folgenden nennen wir Ihnen 5 Gründe die dafür sprechen, eine automatisierte Ermittlung des Kartellschadensersatzes mit inserve integrity durchzuführen.
Grund 1: Präzisere Erfassung und automatische Validierung
Die automatisierte Erfassung des Schadens über inserve integrity ist durch ein hohes Maß an Präzision gekennzeichnet. Im Verhältnis zur händischen Erfassung werden – teilweise weit gestreute – Fehler in der Schadensberechnung verhindert und somit mittelbar die Anfechtbarkeit des Gutachtens reduziert.
Durch automatisierte Validierungen, wie dem Abgleich von Einzel- zu Gesamtsummen und Brutto- zu Nettosummen, werden etwaige Fehler eliminiert. Hierbei werden sogar Ungenauigkeiten in den Ursprungsdokumenten identifiziert und hervorgehoben und können in Rücksprache mit den Rechtsanwälten, Gutachtern oder dem Mandanten korrigiert oder ergänzt werden.
Grund 2: Verbesserte Nachweisbarkeit und höherer Beweiswert
Im Gegensatz zur Erfassung per Hand, ist die Nachvollziehbarkeit bei der automatisierten Ermittlung der Daten für den Kartellschadensersatz wesentlich erleichtert. inserve integrity ermöglicht eine permanente Nachvollziehbarkeit via Hyperlink: Die extrahierten und in eine Tabelle überführten Werte sind hierbei mit dem Ursprungsdokument (aus dem sie stammen) permanent verknüpft und können zur Veranschaulichung sogar direkt im PDF Dokument hervorgehoben werden.
Daher können alle Beteiligten, wie Gutachter, Rechtsanwälte, Mandanten und später die Richter und gerichtlichen Sachverständigen, mit einem Maus-Klick überprüfen, ob der ermittelte und in der Tabelle aufgeführte Wert, tatsächlich mit dem Wert in dem Ursprungsdokument übereinstimmt. Hierdurch wird der Schadensnachweis erheblich präzisiert und verbessert.
Grund 3: Flexibilität – Nachträgliche Extraktion
Häufig ergibt sich während der Gutachtenerstellung oder im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens der Bedarf, zusätzliche schadensrelevante Informationen (Attribute) aus den Dokumenten zu extrahieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich herausstellt, dass ein bestimmtes Produktmerkmal (z.B. die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs) oder ein kaufmännisch relevanter Wert (z.B. ein variierender Umsatzsteuersatz), die im Rechnungsbeleg aufgeführt sind, Einfluss auf den Schadensumfang haben. Während es händisch kaum möglich ist, sämtliche Dokumente ein weiteres Mal zu verarbeiten, ist es mit inserve integrity problemlos möglich, das System auf weitere Attribute anzulernen und diese zu extrahieren, ohne dass sämtliche Dokumente ein weiteres Mal in die Hand genommen werden müssen.
Grund 4: inserve Plattform – Entwickelt und Betrieben in Deutschland
Die inserve Plattform wurde in Deutschland entwickelt, ebenso erfolgt der Betrieb vollständig in Deutschland. Sollten externe Dienstleister, wie zum Beispiel beim Einscannen, eingebunden werden, sind dies ebenfalls deutsche Unternehmen, die ISO 27.001 zertifiziert wurden. Dies gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten ebenso wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wie sie sich aus einer Vielzahl von Rechnungen ergeben, ausreichend geschützt sind und Sie den Anforderungen aus der EU DSGVO und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) entsprechen.
Bei der händischen Erfassung werden Arbeitsschritte ganz oder in teilweise im außereuropäischen Ausland erbracht. Hierdurch ergeben sich häufig Verletzungen der EU DSGVO, weil auch personenbezogene Daten verarbeitet werden und keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Darüber hinaus sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse großen Gefahren ausgesetzt.
Grund 5: Höhere Wertschöpfung mit inserve integrity
Manuelle Datenerfassung durch Dienstleister (Data-Harvester) – unabhängig davon, in welchem Land diese erfolgt – weist oftmals Defizite hinsichtlich Qualität (Fehler beim Abtippen) und Datenschutz (Nichteinhaltung der EU DSGVO) auf. Auch bei der Datenerfassung durch den Mandanten – beispielsweise durch die Buchhaltung inhouse – treten die gleichen Fehler bei der händischen Erfassung auf. Dadurch entstehen viele Abstimmungs- und Nachbesserungsrunden. Dies verursacht wiederum hohe Kosten bei dem Mandanten, dem Gutachter und den Rechtsanwälten. Darüber hinaus besteht dann Gefahr, den Prozess aufgrund der unzureichenden Datenbasis zu verlieren.
All diese kostenverursachenden Schwierigkeiten gehören der Vergangenheit an, wenn Sie den Service inserve integrity nutzen. Wir gewährleisten die Präzision bei der Datenerfassung, eine überlegene Nachvollziehbarkeit sowie Flexibilität bei der Verarbeitung und das mit einem Höchstmaß an Automatisierungsgrad. Darüber hinaus wird der Service vollständig in einem Land mit dem höchsten Datenschutzniveau betrieben, in Deutschland.
Aufgrund des Technologievorsprungs stellen wir nicht nur eine zeitsparende, sondern auch nachweislich preiswerte Lösung zur automatisierten Ermittlung des Kartellschadensersatzes zur Verfügung. Dies konnten wir bereits mehrfach in Ausschreibungssituationen unter Beweis stellen.
Fazit
Unabhängig, davon, ob Sie selbst Geschädigter eines Kartells, Gutachter oder Rechtsanwalt sind, ist es ratsam, die Strategie bei der Datenerfassung zur Ermittlung des Kartellschadensersatzes sorgfältig abzuwägen. Neben dem Preis, der Datensicherheit und der Flexibilität bei der Bearbeitung, sind die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Datenerfassung von hoher Bedeutung und mitentscheidend dafür, ob eine Kartellschadensersatzklage siegreich endet. Gern beraten wir Sie bei der Frage, wie Sie ihre Daten bestmöglich vorbereiten können.